Gute rechtliche Beratung darf nicht an den Kosten scheitern
Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechts- und Sozialstaat. In Deutschland erhält daher jeder Bürger die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Auch Sie!
Dies bedeutet, dass der Staat für diejenigen die Anwaltskosten erst einmal übernimmt, die sich nicht anderweitig die Mittel zur Rechtsverfolgung beschaffen können. Hierzu stehen die Pflichtverteidigung (in Strafsachen) bzw. die Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Hier zahlt die Staat die Kosten, holt sie sich allerdings im Falle einer prozessualen "Niederlage" möglicherweise ganz oder teilweise wieder vom Betroffenen zurück. Bevor Sie also davon ausgehen, dass Sie sich einen Anwalt ohnehin nicht leisten können: Lassen Sie uns darüber reden. Wir finden einen Weg. In Deutschland erhält jeder Bürger sein Recht!
Außerhalb von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bestimmt in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gebühren eines Rechtsanwaltes. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten von der Höhe des Streitwertes abhängen. Die Daumenregel: Je höher der Wert, um den die Parteien streiten, desto teurer wird der Anwalt. Hierbei steigen jedoch die Anwaltskosten langsamer, je höher der Streitwert ist (sog. degressive Gebührenerhöhung). Ein doppelt so hoher Streitwert verursacht also keine doppelt so hohen Kosten. Was meine Vertretung kostet lässt sich also in der Regel recht gut vorherbestimmen, da es (mit einem gewissen Spielraum) gesetzlich vorgegeben ist. Bevor Sie denken, ein Anwalt sei zu teuer: Fragen Sie nach; lassen Sie sich die Zusammensetzung der Kosten von mir erklären.
Das RVG erlaubt auch, dass ich nach Stunden oder pauschal entlohnt werde. Hiermit können Sie jedoch nicht überrascht werden: Notwendig ist eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, die zu Beginn des Mandats unterzeichnet wird.
Welche Art der Vergütung gewählt wird, wird zu Beginn des Mandats vereinbart. So wissen Sie immer, welche Kosten auf Sie zukommen.
Erstberatung
Eine Ausnahme zur streitwertabhängigen Vergütung bildet die sog. zivilrechtliche „Erstberatung“, bei der der Preis zwischen Rechtsanwalt und Mandant streitwertunabhängig vereinbart wird. Dabei darf für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern eine Gebühr i.H.v. EUR 190 nicht überschritten werden.
Eine Erstberatung beinhaltet eine kompetente erste Beratung. Allerdings werde ich nicht nach außen für Sie tätig. Sobald Sie dies wünschen, fallen die Kosten nach dem RVG an.
Übrigens: Wenn Köln nicht auf Ihrem Weg liegt, nehme ich die Erstberatung gerne auch telefonisch vor!